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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Für alle Aufträge an die Autoklinik Drews gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Auftragserteilung

Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

3. Preisangaben und Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt die Werkstatt im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.

4. Fertigstellung

Die Werkstatt ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, so hat die Werkstatt dem Auftraggeber unverzüglich einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

5. Abnahme

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb der Werkstatt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Reparaturarbeiten leisten wir Gewähr für die Dauer von 12 Monaten.

7. Eigentumsvorbehalt

Soweit an Zubehör, Ersatzteilen und Aggregaten Eigentum begründet wurde, bleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum.

8. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist mit Abnahme des Auftragsgegenstandes fällig und zahlbar. Die Werkstatt ist berechtigt, vor Herausgabe des Fahrzeugs die Begleichung der Rechnung zu verlangen. Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Zurückbehaltungsrecht / Pfandrecht

Die Werkstatt hat wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem auf Grund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Fahrzeug des Auftraggebers. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, gelieferten Ersatzteilen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese unbestritten sind.

10. Aufbewahrung / Standgeld

Ist das fertig gestellte Fahrzeug nach Ablauf von zwei Werktagen nach Benachrichtigung des Auftraggebers noch nicht abgeholt worden, kann die Werkstatt für die Aufbewahrung eine angemessene Vergütung verlangen. Für Schäden, die durch nicht rechtzeitige Abholung entstehen, haftet die Werkstatt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Haftungsbeschränkung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden an im Fahrzeug belassenen Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Werkstatt zurückzuführen. Der Auftraggeber wird gebeten, Wertgegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt oder es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

12. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Betrieb der Werkstatt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Werkstatt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

Kontakt

  • Felix-Wankel-Ring 10, 85101 Lenting
  • 08456 / 968-9941
  • info@autoklinik-drews.de

Öffnungszeiten

  • Di – Fr 08:00 – 12:00 | 13:00 – 18:00
  • Sa | So | Mo Geschlossen

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